BAG-Urteil: Kündigungsschutz — Wartezeit (2 AZR 614/04 vom 24.11.2005)
GmbH-Geschäftsführer - Beschäftigungszeit wird angerechnet
20.04.2006
Ist in einer GmbH Co. KG ein Arbeitnehmer zum Geschäftsführer der persönlich haftenden GmbH aufgestiegen und wird dann als Geschäftsführer abberufen, so lebt das alte Arbeitsverhältnis in der Regel nicht wieder auf.
Vereinbaren die Parteien jedoch nach der Kündigung des Geschäftsführervertrages eine Weiterbeschäftigung des Betreffenden — ohne wesentliche Änderungen seiner Arbeitsaufgaben — im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, so lässt dies mangels abweichender Vereinbarungen regelmäßig auf den Parteiwillen schließen, die Beschäftigungszeit als Geschäftsführer auf das neu begründete Arbeitsverhältnis anzurechnen.