BAG-Urteil: Keine Mitbestimmung bei Versetzungen im Arbeitskampf
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Versetzung von Arbeitnehmern von einem nicht bestreikten in einen bestreikten Betrieb nicht der Zustimmung des Betriebsrates des abgebenden Betriebs bedarf.
12.01.2012
Das Bundesarbeitsgericht hat am
13. Dezember 2011 - 1 ABR 2/10 entschieden, dass die Versetzung von Arbeitnehmern von einem nicht bestreikten in einen bestreikten Betrieb nicht der Zustimmung des Betriebsrates des abgebenden Betriebs bedarf.
In dem Fall, in dem beide Betriebe zum selben Unternehmen gehören und beide auch derselben Branche zugehörig sind, bestehen demgegenüber keine Mitwirkungspflichten und -rechte des Betriebsrats. Nach diesen Grundsätzen muss auch ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats im bestreikten Betrieb bei der Aufnahme der Arbeitnehmer ausgeschlossen sein.
Sobald uns die Entscheidungsgründe vorliegen, werden wir diese für Sie auswerten und Ihnen zukommen lassen.
- Sachverhalt
- Entscheidungsgründe
- Bewertung / Folgen der Entscheidung
- Zustimmungsrechte des Betriebsrats ausgeschlossen
In dem Fall, in dem beide Betriebe zum selben Unternehmen gehören und beide auch derselben Branche zugehörig sind, bestehen demgegenüber keine Mitwirkungspflichten und -rechte des Betriebsrats. Nach diesen Grundsätzen muss auch ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats im bestreikten Betrieb bei der Aufnahme der Arbeitnehmer ausgeschlossen sein.
- Informationsanspruch rechtlich zweifelhaft
Sobald uns die Entscheidungsgründe vorliegen, werden wir diese für Sie auswerten und Ihnen zukommen lassen.