BAG-Urteil: Befristeter Arbeitsvertrag — Altersgrenze — AGB-Kontrolle (7 AZR 443/04 vom 27.07.2005)
Vertragliche Altersgrenze wirksam
17.01.2006
Eine einzelvertragliche Altersgrenze, nach der das Arbeitsverhältnis mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters endet, ist wirksam, wenn der Arbeitnehmer nach dem Vertragsinhalt und der Vertragsdauer eine gesetzliche Altersrente erwerben kann oder bereits erworben hat.