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BAG-Urteil: Änderung der Arbeitsbedingungen bei sachgrundloser Befristung und Anschlussverbot (7 AZR 178/05 vom 18.01.2006)

Vertragslaufzeit von Arbeitsbedingungen unabhängig

23.05.2006

Vereinbaren die Parteien während der Laufzeit eines nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags unter Beibehaltung der Vertragslaufzeit eine Änderung der Arbeitsbedingungen, steht dies einer zu einem späteren Zeitpunkt erfolgenden Vertragsverlängerung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG nicht entgegen. Eine Vertragsverlängerung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt nicht voraus, dass die Bedingungen des Ausgangsvertrags während der Gesamtdauer der Vertragslaufzeit unverändert beibehalten werden. Die Änderung der Arbeitsbedingungen darf nur nicht im Zusammenhang mit der Vertragsverlängerung erfolgen. (nicht amtlicher Leitsatz).

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