BAG-Beschluss: Höchstzulässige Wochenarbeitszeit von 48 Stunden gilt auch bei Alttarifverträgen (1 ABR 6/05 vom 24.01.2006)
Keine Überschreitung möglich!
12.06.2006
§ 25 Satz 1 ArbZG stellt Tarifverträge, die am 1. Januar 2004 bereits bestanden, nicht von der Verpflichtung frei, die Grenze der höchstzulässigen jahresdurchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 48 Stunden - einschließlich der Zeiten von Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst - zu beachten.