Ausgleichsverfahren für Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschaftsleistungen und Entgeltfortzahlung (U1 und U2-Verfahren)
Zum 1. Januar 2006 wurde der Kreis der am Ausgleichsverfahren teilnehmenden Arbeitgeber erweitert
30.01.2006
Durch das Gesetz über den Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen und zur Änderung weiterer Gesetze (Aufwendungsausgleichsgesetz - AAG) wurde zum 1. Januar 2006 der Kreis der am Ausgleichsverfahren teilnehmenden Arbeitgeber erweitert. Die Teilnahme an den Verfahren entsteht Kraft Gesetzes und ist nicht von einem förmlichen Feststellungsbescheid oder einer Anmeldung abhängig. Der Arbeitgeber muss selbst feststellen, ob und in welcher Höhe eine Pflicht zur Entrichtung von Umlagebeiträgen besteht.
Die Zusammenfassung skizziert die Grundzüge der Umlageverfahren U 1 und U 2 und soll den Unternehmen als Hilfestellung bei der Handhabung dienen.