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Aus für ELENA

Arbeits- und Wirtschaftsministerium haben das ELENA-Verfahren gemeinsam ad acta gelegt. Der MITTELSTANDSVERBUND fordert die Bundesregierung auf, zeitnah ein Konzept für ein handhabbares und mittelstandsfreundliches papierloses Meldeverfahren vorzulegen.

22.07.2011

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) habenin einer Presseinformation mitgeteilt, dass sie sich nach eingehender Überprüfung des ELENA-Verfahrens darauf verständigt haben, das Verfahren schnellstmöglich einzustellen. Die Bundesregierung werde dafür Sorge tragen, dass die bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet werden. Das BMWi werde in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.

Aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES ist die nunmehr unvermeidliche Wiedereinführung von Papiermeldungen das Gegenteil von modernem E-Government. Die sehr späte ELENA-Kehrtwende der Bundesregierung bedeutet für die Unternehmen, dass sich die von ihnen getätigten Aufwendungen für die Einführung und Pflege des ELENA-Verfahrens nicht gelohnt haben. Der MITTELSTANDSVERBUND fordert die Bundesregierung auf, zeitnah ein Konzept für ein handhabbares und mittelstandsfreundliches papierloses Meldeverfahren vorzulegen.

Die Ministerien begründen die Einstellung des ELENA-Verfahrens mit der fehlenden Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur und mit datenschutzrechtlichen Bedenken. Diesem Einwand ist jedoch entgegenzuhalten, dass von Anfang an war bekannt, dass der hohe Datenschutzstandard des ELENA-Verfahrens die Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur voraussetzt. Die Bundesregierung hat es trotz aller Warnungen versäumt, diese Verbreitung rechtzeitig zu gewährleisten.

Zudem ist seitens der Wirtschaft von Anfang an der Umfang der zu meldenden Daten kritisiert worden. So warder Nutzen derart umfangreicher Meldungen nicht erkennbar bei gleichzeitig sehr ernstzunehmender Kritik seitens der Datenschützer.

Zwar bestehen die Meldepflichten der Unternehmen bis zu einer Gesetzesänderung rechtlich fort. Allerdings müssen die Unternehmen nicht mit Nachteilen rechnen, wenn sie bereits von jetzt an keine ELENA-Meldungen mehr abgeben. Insbesondere müssen sie keine Bußgeldzahlungen befürchten. Dies hat die zuständige Bußgeldbehörde - die Deutsche Rentenversicherung Bund - bestätigt. Im äußerst unwahrscheinlichen Fall, dass der Gesetzgeber die Einstellung des ELENA-Verfahrens gegen die Voten des BMWi und des BMAS nicht umsetzen wird, bestünde allerdings die Pflicht zur Nachmeldung.

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