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Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung durch die GfP

Besuche von der Gewerbeaufsicht oder der Berufsgenossenschaft nehmen zu. Stehen die Kontrolleure unangemeldet vor der Tür, ist die Unsicherheit oft groß.

11.03.2015

Das Arbeitsschutzgesetz § 22 gibt den Aufsichtsbeamten das Recht, Ihre Betriebsstätten, Geschäfts- und Betriebsräume zu betreten, zu besichtigen und zu prüfen. Aber nur zu den Betriebs- und Arbeitszeiten — wenn nicht gerade dringende Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung drohen.

Oftmals stellen die Aufsichtsbeamten u. a. fest, dass der Unternehmer sich nicht um die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung seiner Mitarbeiter gekümmert hat. Ebenso fehlen meist die Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung sowie der Nachweis der Unterweisungen der Beschäftigten.

Alle Unternehmen sind nach dem Arbeitssicherheitsgesetzt (ASiG) verpflichtet, sich um die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung ihrer Mitarbeiter zu kümmern. Und das, auch wenn diese nur 1 Mitarbeiter beschäftigt haben.

Kümmern Sie sich besser rechtzeitig und sparen Sie Ärger und Geld!

Mit dem Ziel, den Betrieben überzogene Belastungen und hohe Kosten zu ersparen, hat unser Kooperationspartner, die Gesellschaft für Personaldienstleistungen mbH — Einrichtung der Handels- und Dienstleistungsverbände (GfP) ein bundesweites Betreuungskonzept entwickelt, das die gesetzlichen Anforderungen betriebsspezifisch umsetzt und die gesetzlichen Vorgaben gewährleistet. Die GfP betreut mehrere tausend Betriebe aus dem gesamten Bundesgebiet. Ihr Konzept richtet sich streng nach den gesetzlichen Anforderungen, setzt die Vorgaben jedoch betriebswirtschaftlich um.

Als Mitglied im MITTELSTANDSVERBUND räumt Ihnen die GfP Sonderkonditionen mit 10 % Ersparnis gegenüber Nichtmitgliedern ein.

Sie haben Fragen zum Thema? Sie möchten ein unverbindliches Angebot? Die MitarbeiterInnen der GfP stehen Ihnen gerne zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung.

Gesellschaft für Personaldienstleistungen mbH
Kompetenzzentrum für Datenschutzmanagement
Pestalozzistraße 27
34119 Kassel
Telefon: 0561-789 68 - 91 Frau Lehmann
Telefon: 0561-789 68 - 92 Frau Schmidt
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E-Mail: lehmann@gfp24.de und schmidt@gfp24
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