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Arbeitsmarktreformen trotz positiver Arbeitsmarktzahlen gefordert!

Die Entwicklung des Arbeits- und Ausbildungsmarktes war im Mai 2006 erfreulich.

08.06.2006

Die Entwicklung des Arbeits- und Ausbildungsmarktes war im Mai 2006 erfreulich. Die Arbeitslosigkeit sank überraschend stark. So hat sich die Zahl der Arbeitslosen um 255.000 auf 4,53 Millionen verringert. Der Rückgang fiel damit deutlich stärker aus, als in den letzten drei Jahren mit durchschnittlich minus 157.000. Positiv ist auch, dass die Zahl der Erwerbstätigen im April saisonbereinigt um 10.000 zunahm. Denn im ersten Quartal 2006 hatte sie im Monatsdurchschnitt noch um 8.000 abgenommen. Auch das Stellenangebot lag im Mai weiter deutlich über dem Vorjahresniveau, saisonbereinigt ist es gegenüber April um 19.000 Stellen gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr hat die Zahl der gemeldeten Stellenangebote um 124.000 zugenommen. Auf diese positive Entwicklung musste man lange warten. Sie lässt sich nicht allein dadurch erklären, dass aufgrund des langen und kalten Winters erst im Mai die Dynamik der Belebung des Frühjahres-Arbeitsmarktes eingesetzt hat. Es bleibt zu hoffen, dass sich dieser erfreuliche Trend weiter verfestigt.

Der positive Trend am Arbeitsmarkt könnte sich als „Strohfeuer“ erweisen

Dennoch ist ein kritisches Nachfragen nicht unbegründet. Die weltwirtschaftliche Dynamik wird im Laufe des Jahres abnehmen. Die WM verleiht der deutschen Wirtschaft eine kurzzeitige Steigerung des Konsums. Kritische Stimmen sehen mit dem Einsetzen der Mehrwertsteuererhöhung ab dem 1.1.2007 die Wachstumsdynamik bereits vollkommen abgebunden. Die Befürchtungen, dass es sich bei der Belebung des Arbeitsmarktes lediglich um ein „Strohfeuer“ handelt, sind nicht unberechtigt. Erforderlich wäre vielmehr, heute langfristig wirkende Reformen einzuleiten, die der Wirtschaft neue Rahmenbedingungen für ein nachhaltiges Wachstum garantieren. So ist es schon verwunderlich, dass die neue Bundesregierung das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als erste „Arbeitsmarktreform“ auf den gesetzgeberischen Weg bringt. Die Antidiskriminierung stellt ein neues Arbeitnehmerschutzrecht neben die bereits bestehenden Rechte. Eine damit zu befürchtende Verdoppelung des Kündigungsschutzes führt zu einer weiteren Zementierung des Arbeitsmarktes. Zudem werden von den Betrieben umfangreiche Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten eingefordert. Dies konterkariert den von der Bundesregierung angekündigten Bürokratieabbau. Die Rechte der Gewerkschaften und Betriebsräte werden in diesem Zusammenhang ausgeweitet. Ist es dies, was die Wirtschaft wirklich braucht? Der ZGV sagt: Nein! Aber es kommt noch schlimmer.

Die noch im Wahlkampf angekündigte Reform des Kündigungsschutzes entwickelt sich mehr und mehr zum „Rohrkrepierer“. Von der gesetzlichen Absicherung betrieblicher Bündnisse redet schon keiner mehr. Am 01.Juni 2006 wurde zwar der in den Hartz IV-Gesetzen geregelte Leistungsumfang von ALG II-Beziehern begrenzt, doch handelt es sich hierbei um überfällige Korrekturen. Zu umfänglichen Reformpaketen, die notwendig wären, um die Rahmen- und Standortbedingungen Deutschlands langfristig auf eine sichere Basis zustellen, hat sich die Große Koalition bisher nicht durchringen können.

Der Rückgang der Arbeitslosigkeit bestätigt nicht die Richtigkeit der Politik

So entsteht der Eindruck, dass die Bundesregierung unter Führung der CDU-Bundeskanzlerin Merkel eine „sozialdemokratischere“ Politik verfolgt, als die Vorgängerregierung. Der Reformunwillen lässt sich nicht immer kategorisch auf den Hinweis bestehender Sachzwänge einer großen Koalition erklären. Gesetzgeberisches Nichtstun ist der falsche Weg. Dabei die positive Entwicklung der Arbeitsmarktzahlen als den Beweis für den richtigen Weg anzuführen, ist trügerisch. Schon im nächsten Jahr könnte sich der Trend umkehren. Noch hat die Bundesregierung die Zeit, Reformwerke anzuschieben, die ihren Namen tatsächlich verdienen! Dabei darf keine Zeit verloren gehen.
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