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Arbeitnehmerentsendegesetz gibt zweifelhaftes Signal

ZGV warnt vor „gesetzlichem Mindestlohn durch die Hintertür“

04.09.2006

Wie aus Regierungskreisen verlautbar wurde, plant die Bundesregierung, das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) auf das Gebäudereinigerhandwerk auszudehnen. Bislang gilt das AEntG allein für das Baugewerbe. Danach können Mindestlöhne des Baugewerbes allein auf Antrag einer Tarifpartei für allgemeinverbindlich erklärt werden mit der Folge, dass diese auch für nichttarifgebundene Unternehmen des Baugewerbes gelten. Darüber sind die Mindestlöhne auch auf Arbeitnehmer von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland anzuwenden. Das Gesetz stellt eine Ausnahme dar, weil die Regierung Tarifverträge ansonsten nur unter Beachtung der engen Voraussetzungen des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich erklären darf. Ziel des AEntG war bislang, Lohdumping und Schwarzarbeit zu bekämpfen, wovon die Baubranche in ganz besonderem Maß betroffen ist.

Durch die Ausweitung des AEntG auf das Gebäuderreinigerhandwerk laufen andere Branchen Gefahr, in das Gesetz aufgenommen zu werden. So haben bereits Teile der Zeitarbeitsbranche Interesse an einer Aufnahme in das Gesetz signalisiert. Durch die Hintertür wäre einem gesetzlichen Mindestlohn der Weg geebnet mit den bekannten Folgen für den Wettbewerb. Abgesehen von den massiven Eingriffen in die Tarifautonomie, würde diese Politik Arbeitsplätze erheblich gefährden. Die Entscheidungsträger seien genau hier an ihr Wahlkampfversprechen erinnert: „ Priorität hat, was Arbeitsplätze schafft“.

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