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Antidiskriminierung: Abstimmung im Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments

Der Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments hat am 02. April 2008 über den Initiativbericht der Berichterstatterin Liz Lynne (ALDE) zu dem Thema "Fortschritte auf Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung in der EU" abgestimmt.

30.03.2008

Wie auf den Internetseiten des ZGV bereits berichtet wurde, plant die EU die Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtilinie (in Deutschland: AGG) weiter voranzutreiben. Diesbezüglich wurde ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und andere Staaten eingeleitet.
Der ZGV fordertdie Europäischen Institutionennachdrücklich auf, die Antidiskriminierungsgesetzgebung nicht weiter unnötig auszuweiten. Der deutsche Mittelstand unterstützt den sinnvollen und notwendigen Schutz vor Benachteiligung selber. Aufwand und Ertrag sollten jedoch in diesem Fall unbedingt in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Ein zusätzlicher Regelungsbedarf auf europäischer Ebene über die schon bestehenden Antidiskriminierungsvorschriften hinaus ist für den ZGV weiterhinnicht erkennbar.

Bereits am 01. April 2008 hatte Kommissar Spidla in einer aktuellen Fragestunde im Europäischen Parlament bekundet, dass die Kommission derzeit auf der Ergebnisse der Folgenabschätzungsstudie zu dem künftigen Richtlinienvorschlag wartet und dann entscheidet, ob sie eine horizontale Rahmenrichtlinie oder eine Richtlinie bez. Behinderungen im Juni 2008 präsentieren will.

Bei der Abstimmung am 2. Aprilkam es u.a. zu folgenden wesentlichen Ergebnissen:

Das Parlament

  • fordert die Kommission auf, sich dazu verpflichten, eine gründliche Überprüfung der Anwendung der Richtlinien 2000/43/EG (Antirassismusrichtline) und 2000/78/EG (Beschäftigungsrichtlinie) vorzunehmen. Ferner soll die Kommission den Mitgliedstaaten interpretierende Leitlinien für eine korrekte Umsetzung der Richtlinien geben;
  • hält die Richtlinie 2000/43/EG für das Fundament, auf dem ein umfassendes Antidiskriminierungsrahmenwerk aufgebaut werden kann;
  • glaubt, dass jede neue vorgeschlagene Richtlinie alle Formen von Diskriminierungen, einschließlich direkter und indirekter Diskriminierung in allen bereits von der Richtlinie 2000/43/EG erfassten Bereichen untersagen muss;
  • betont, dass Gesetze nur dann effektiv sind, wenn die Bürger ihre Rechte kennen und leichten Zugang zu den Gerichten haben und ist deshalb der Auffassung, dass jeder Richtlinienvorschlag Rechtmittel und Durchsetzungsmaßnahmen vorsehen muss;
  • fordert, dass künftig in jeder Rechtsvorschrift gemäß Art. 13 des EG-Vertrages die Verpflichtung verankert wird, die Nichtregierungsorganisationen, unabhängige spezialisierte Gremien, und repräsentative nationale Organisationen bezüglich Entwurf, Umsetzung und Überwachung der Anwendung dieser Rechtsvorschrift zu beteiligen und zu konsultieren.

Der Bericht wurde mit 29 Ja-Stimmen, 21 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen.

Die EVP-Gruppe stimmte mehrheitlich gegen den Bericht. Nur die Schattenberichterstatterin Edith Bauer (EVP) enthielt sich.

Weiterer Zeitablauf:

Mai 2008 Voraussichtlich einzige Lesung im Plenum des Europäischen Parlaments
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