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Anhörung im Justizministerium zu IFRS für KMU

Auch die Bundesregierung wird sich in der auf Europäischer Ebene stattfindenden Konsultation zu den Rechnungslegungsstandards für kleine und mittlere Unternehmen (IFRS für KMU) zu Wort melden. Der ZGV und andere Verbände gaben dem Bundesministerium der Justizihr Petitum mit auf den Weg.

22.02.2010

Auch die Bundesregierung wird sich in der auf Europäischer Ebene stattfindenden Konsultation zu den Rechnungslegungsstandards für kleine und mittlere Unternehmen (IFRS für KMU) zu Wort melden. Der ZGV und andere Verbände gaben dem Bundesministerium der Justizihr Petitum mit auf den Weg.

In der öffentlichen Anhörung vom 18.2.2010im Justizministerium lehnte der ZGV den von der Europäischen Kommission zur Diskussion gestellten IFRS für KMU ab. Auch die anderen anwesenden Verbände kritisierten den Rechnungslegungsstandard als fachlich und ordnungspolitisch verfehlt. Gegenüber der Bundesregierung wurde deutlich gemacht, dass er den Bedürfnissen des Mittelstandes nicht gerecht wird undstattdessen Bürokratie und Kosten verursacht.

Hauptkritikpunkt war, dass erst wenn Klarheit über die Rechnungslegungszwecke und die Bedürfnisse der Adressaten besteht, kann ein modernes Rechnungslegungssystem auf Basis der EU-Richtlinien entwickelt werden könne. Dazu bedarf es insbesondere empirischer Untersuchungen. Den Bedürfnissen des Mittelstands wird am ehesten eine Rechnungslegung mit vorsichtiger Zahlungsbemessung gerecht, die dem Gläubigerschutz, der Kapitalerhaltung, der Bemessung von Steuern und Ausschüttungen zweckdienlich ist. Gerade dieErfahrungen aus derFinanzkrise sollten zur Renaissance des Gläubigerschutzes und der Kapitalerhaltung führen. Rein informationsgetriebene IFRS-Standards sind daherfür den Mittelstand nachhaltig abzulehnen.

Zudemwerden die zentralen Zielsetzungen der demokratischen Rechtssetzung, der Harmonisierung, der Subsidiarität und des Bürokratieabbaus verletzt. Die Standardsetzung für den Mittelstand sollte keinesfalls auf den privaten Standardsetter IASB übertragen werden.

Fazit: Der Standard stört nachhaltig den europäischen Rechtsrahmen, er geht an den wahren Bedürfnissen des Mittelstands vorbei und stößt international auf wenig Begeisterung.

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