Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: ZGV moniert unnötige Bürokratie
In der Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sieht der ZGV eine unnötige Verrechtlichung der Arbeitswelt.
08.09.2006
Jeder Arbeitgeber muss danach Diskriminierungen am Arbeitsplatz wegen des Geschlechts, der Religionszugehörigkeit, der Weltanschauung oder der Behinderung vermeiden. Das AGG kann sich also auf jedes Arbeitsverhältnis auswirken — von seiner Anbahnung bis hin zur Kündigung. Das betrifft Stellenausschreibungen, Bewerbungsgespräche, Eingruppierung in Vergütungsgruppen, Gratifikationen, Altersvorsorge oder Kündigungen.
Durch das Gesetz greift der Gesetzgeber in Handlungsspielräume des Arbeitgebers ein, die allein der Unternehmer im Rahmen seiner unternehmerischen Freiheit ausfüllen sollte. Daher ist das Gesetz aus Arbeitgebersicht eine unnötige Last. Es bürdet dem Arbeitgeber zusätzliche Verpflichtungen auf, die er beachten muss.Fraglich ist aber, ob das Gesetz überhaupt große praktische Bedeutung haben wird. Gerade in mittelständischen Betrieben mit kleineren, familiären Strukturen hat der Arbeitgeber von sich aus großes Interesse daran, dass ein gutes Arbeitklima in seinem Betrieb herrscht. Vor diesem Hintergrund ist das Gesetz erst recht eine unnötige Verrechtlichung der Arbeitswelt. Der ZGV, der im Sinne seiner Mitglieder stets gegen Bürokratie eingetreten ist, fordert die Politik auf, zu ihren Worten zu stehen und der Bürokratie nicht nur den Kampf anzusagen, sondern Worten auch Taten folgen zu lassen.