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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) — Teilerfolg

Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 16. Juni 2006 gegen den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGGE-E) positioniert.

09.06.2006

Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 16. Juni 2006 gegen den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGGE-E) positioniert. In seiner Stellungnahme fordert er den Bundestag auf, den Gesetzentwurf an wichtigen Stellen zu korrigieren. Zunächst verlangt der Bundesrat, dass EU-Richtlinien 1:1 ins nationale Recht umzusetzen seien. Er fordert die im Zivilrecht vorgegebenen Kriterien, Rasse, Ethik und Geschlecht allein umzusetzen. Er stellt klar, dass kein Verbandsklagerecht für Betriebsräte und Gewerkschaften begründet werden dürfe. Zudem sei der Ersatz für Vermögensschäden zeitlich zu begrenzen.
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