Aktuelle Steuerinfos unserer Partner
Darlehensverluste in der GmbH, Umsatzsteueroption für Hausbesitzer, Ausschluss ausländischer Kleinstunternehmen - die aktuellen Steuerinfos von DGR und DGRV bieten hierzu kompakte Informationen.
28.01.2011
Unsere Partner DGR und DGRV bieten aktuelle Steuerinfos zu den folgenden Themen:
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Darlehensverluste in der GmbH
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Umsatzsteueroption für Hausbesitzer
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Ausschluss ausländischer Kleinstunternehmen
Darlehensverluste in der GmbH als nachträgliche Anschaffungskosten?
Befindet sich ein GmbH-Gesellschafterdarlehen nicht im Betriebs-, sondern im Privatvermögen (beispielsweise weil keine Betriebsaufspaltung vorliegt), wirken sich Wertminderungen oder gar ein Komplettverlust des Darlehens grundsätzshy;lich nicht aus. Unter Umständen kann der Verlust jedoch als nachträgliche Anschaffungskosten auf die Beteiligung gesehen werden, wenn das Darlehen gesellschaftsrechtlich veranlasst war.
Die gesellschaftsrechtliche Veranlassung wird dabei zunächst nach den zivilrechtlichen Regeln untersucht. Maßgeblich ist das sogenannte Eishy;genkapitalersatzrecht, das durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Beshy;kämpfung von Missbräuchen (MoMiG) reformiert wurde. Kern der Neuregelungen ist eine umfasshy;sende gesetzliche Nachrangigkeit aller Rückzahshy;lungsansprüche aus Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz. Das heißt, der Anteilseigner selbst wird zuletzt aus der Insolvenzmasse befriedigt. Die Finanzverwaltung unterscheidet vier Fallshy;gruppen:
1. Hingabe des Darlehens in der Krise: Ein in der Krise der Gesellschaft gewährtes Darleshy;hen wird mit dessen Nennwert als nachträglishy;che Anschaffungskosten berücksichtigt.
2. Stehengelassene Darlehen: Das sind solche Kapitalüberlassungen, die vor Krisenbeginn gewährt und nicht rechtzeitig gekündigt wurshy;den (wie es ein Fremder getan hätte). Im Hinblick auf die nachträglichen Anschaffunsshy;kosten stellt die Finanzverwaltung auf den gemeinen Wert zu dem Zeitpunkt ab, in dem der Gesellschafter das Darlehen mit Rückshy;sicht auf das Gesellschaftsverhältnis nicht abzieht. Dieser Wert kann deutlich unter dem Nennwert liegen.
3. Finanzplandarlehen: Dabei handelt es sich um Darlehen, die von vornherein bei der Kashy;pitalausstattung der Gesellschaft einbezogen worden und zur Aufnahme der Geschäfte notwendig sind. Sie sind dem Eigenkapital gleichgestellt und führen in Höhe des Nennshy;werts zu nachträglichen Anschaffungskosten.
4. Krisenbestimmte Darlehen: Laut Finanzshy;verwaltung gelten auch hier die Grundsätze für Finanzplandarlehen. Allerdings wird unshy;terschieden, ob sich die Krisenbestimmung aus vertraglichen Vereinbarungen oder der gesetzlichen Neuregelung durch das MoMiG ergibt. Im ersten Fall führt der Ausfall in Höshy;he des Nennwerts des Darlehens zu nachträgshy;lichen Anschaffungskosten. Im zweiten Fall richten sich die nachträglichen Anschaffungsshy;kosten nach dem gemeinen Wert.
Umsatzsteueroption für Hausbesitzer sinnvoll?
So paradox dies auch klingen mag: Steuern zu zahlen kann sich für Sie bei der Umsatzsteuer durchaus lohnen. Denn die Umsatzsteuer kann sich durch die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs auch entlastend auswirken. Gerade bei großen Inshy;vestitionen, wie sie in der Gründungsphase eines Unternehmens vorkommen, stellt der Vorsteuershy;abzug einen erheblichen Liquiditätsvorteil dar.
Beispiel: Sie beabsichtigen, Ihre Kfz-Werkshy;statt komplett zu modernisieren. Dazu ist ein Investitionsvolumen von 119.000 € erfordershy;lich. Durch den Vorsteuerabzug von 19 % werden Sie aber tatsächlich nur mit dem Netshy;tobetrag von 100.000 € wirtschaftlich belastet, da Sie die 19.000 € vom Finanzamt erstattet bekommen.
Der Vorsteuerabzug setzt allerdings voraus, dass Sie selbst umsatzsteuerpflichtige Umsätze tätishy;gen. Ärzte kommen beispielsweise nicht in den Genuss des Vorsteuerabzugs, da ihre Leistungen umsatzsteuerfrei sind. Grundsätzlich besteht keine Wahlmöglichkeit, einen Umsatz steuerfrei oder steuerpflichtig zu behandeln. Bei der Vermietung von Grundstücken lässt Ihnen der Gesetzgeber alshy;lerdings unter Umständen die Wahl (Option). Sofern Ihr Mieter fast ausschließlich umsatzsteushy;erpflichtige Umsätze tätigt, können Sie freiwillig zur Umsatzsteuer optieren.
Beispiel: Sie bauen ein großes Mietshaus. In die zwei Ladenlokale im Erdgeschoss ziehen eine Boutique und ein Nagelstudio als Mieter ein. Beide tätigen steuerpflichtige Unisätze, so dass eine Option zur Umsatzsteuer möglich ist. Nutzt ein Arzt die erste Etage, ist dagegen keishy;ne Wahl möglich, da er nur steuerfreie Umsätshy;ze ausführt. Auch die Nutzung durch einen Mieter zu privaten Wohnzwecken berechtigt nicht zur Option. Die Wahlmöglichkeit kann sich also auf einzelne Gebäudeteile beziehen.
Auf diese Weise ist bestenfalls die gesamte Vorshy;steuer oder zumindest ein Teil abzugsfähig. Bei den hohen Investitionskosten einer Immobilie führt dies zu einer deutlich spürbaren Entlastung.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Möglichkeit zur Option nun eingeschränkt. Betroffen sind Fälle, in denen erst später zur Umshy;satzsteuer optiert oder eine Wahl nachträglich rückgängig gemacht wird. Beides ist, was den nachträglichen Wechsel von und zur Option angeht, grundsätzlich zulässig. Das BMF hat jedoch die zeitliche Grenze bis zum Anschluss des Veranlagungsverfahrens gesetzt.
Hinweis: Ob es für Sie vorteilhaft ist, zur Umshy;satzsteuer zu optieren, sollten Sie vor einer größeren Immobilieninvestition mit uns klären, um dann den steuerlich günstigsten Weg einschlagen zu können.
EU-Staaten dürfen ausländische Unternehmer ausschließen
Mit der sogenannten Kleinunternehmerregelung sind Sie als Unternehmer von der Umsatzsteuer in Deutschland befreit, soweit ihr Jahresumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 € nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird. Bei der Neugründung eines Unternehmens im laushy;fenden Kalenderjahr ist der Umsatz zu schätzen. Bestand das Unternehmen nicht das ganze Kalenshy;derjahr, sind die Beträge anteilig zu kürzen.
Beachtlich im Zusammenhang mit der Kleinunshy;ternehmerregelung ist, dass sie nur für Unternehshy;mer gilt, die in Deutschland ansässig sind. Da es aber auch in anderen Mitgliedstaaten entspreshy;chende Regelungen gibt, können Sie von dieser Vorschrift nicht nur im Inland, sondern auch in anderen Staaten der EU betroffen sein.
Beispiel: Sie vermieten in Österreich ein Geshy;bäude umsatzsteuerpflichtig. Ihr Jahresumsatz übersteigt die Grenze für Kleinunternehmer in Österreich zwar nicht. Trotzdem müssen Sie die Umsatzsteuer vom ersten Euro an abfühshy;ren, da Sie Ihren Sitz nicht in Österreich hashy;ben.
Bislang war fraglich, ob die einzelnen EU-Mitgliedstaaten die ausländischen Unternehshy;mer von der Kleinunternehmerregelung ausschließen können. Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass diese Ungleichbehandshy;lung zulässig ist. Das bedeutet, dass die Staaten ihre inländischen Kleinunternehmer weiterhin beshy;vorzugen können.