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Aktuelle Entwicklungen im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk

Die Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung für Betriebe mit zu 10 Beschäftigten sowie die Berufsgenossenschaftliche Regel zur BGV A 1 "Grundsätze der Prävention" wurden überarbeitet.

14.02.2006

Über folgende aktuelle Entwicklungen im Bereich des berufsgenossenschaftlichen Regelwerks möchten wir Sie informieren:

1. Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung für Betriebe mit zu 10 Beschäftigten

Die Regelbetreuung für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten wurde mit der Reform der BGV A 2 zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung geändert. Für diesen Bereich sind die Einsatzzeiten weggefallen. Ersetzt wurden sie durch eine Regelbetreuung bestehend aus einer sog. Grundbetreuung und einer darauf aufbauenden anlassbezogenen Betreuung. Im Zuge der Umsetzung der BGV A 2 werden durch Dienstleistungsunternehmen internetbasierte Lösungen zur Durchführung bzw. Unterstützung der Grundbetreuung angeboten. In diesem Zusammenhang haben mehrere Berufsgenossenschaften den Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) gebeten, eine Auslegung der Anforderungen an die Durchführung der Grundbetreuung vorzunehmen. Hierbei stand die Frage im Mittelpunkt, ob im Rahmen der Grundbetreuung eine Vor-Ort-Betreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit erforderlich ist. Die Auslegung hat ergeben, dass im Rahmen der Regelbetreuung eine Vor-Ort-Betreuung durch einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit - im Gegensatz zur alternativen Betreuung - unverzichtbar ist.

2. Berufsgenossenschaftliche Regel zur BGV A 1 "Grundsätze der Prävention"

Des Weiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Berufsgenossenschaftliche Regel zur BGV A 1 "Grundsätze der Prävention" Ende letzten Jahres veröffentlicht wurde. Den Text der Regel können Sie, wie sämtliche Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV), Berufsgenossenschaftliche Regeln (BGR) und Berufsgenossenschaftliche Informationen (BGI), von der Internetdatenbank des HVBG unter http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=24132 abrufen. Darüber hinaus sind dort auch die Unfallverhütungsvorschriften und Richtlinien, die den Altbestand von Maschinen und Einrichtungen betreffen und noch Anforderungen an deren Beschaffenheit enthalten.

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