Aktualisierte Checkliste für geringfügig und kurzfristig Beschäftigte
Überarbeitete Checkliste für geringfügig und kurzfristig Beschäftígte der BDA liegt vor
12.04.2006
DieBDA hatte 2003 eineCheckliste für geringfügig und kurzfristig Beschäftigte entworfen, die zum einen als Arbeitshilfe zur sozialversicherungsrechtlichen Einordnung des Arbeitnehmers dient und zum anderen bei Betriebsprüfungen etc. ein Beleg dafür sein kann, dass eine falsche sozialversicherungsrechtliche Beurteilung nicht auf Fahrlässigkeit des Arbeitgebers, sondern auf falschen oder unvollständigen Angaben des Arbeitnehmers beruht.
In die Checkliste wurden die zwischenzeitlich ergangenen gesetzlichen Änderungen eingearbeitet. Darüber hinaus wurde Punkt 2 auf Hinweis der Betriebsprüfung um das Statusmerkmal "Arbeitnehmer(in) im unbezahlten Urlaub" ergänzt, da während dieser Zeit bei kurzfristigen Beschäftigungen grundsätzlich Berufsmäßigkeit angenommen wird (vgl. dazu die Erläuterungen in der Checkliste). Punkt 5 wurde zur besseren Verständlichkeit redaktionell überarbeitet. Außerdem enthält die Checkliste nunmehr den ausdrücklichen Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer gesetzlich dazu verpflichtet ist, gegenüber dem Arbeitgeber alle für die sozialversicherungsrechtliche Einordnung erforderlichen Angaben zu machen und die entsprechenden Unterlagen vorzulegen. Schließlich wurde der Hinweis aufgenommen, dass ein Verstoß des Arbeitnehmers gegen diese Pflicht eine mit Bußgeld bedrohte Ordnungswidrigkeit darstellt.
Die aktualisierte Checkliste steht nach wie vor auf der Homepage der BDA in der Rubrik Soziale Sicherung/Beitrags- und Melderecht/Geringfügige Beschäftigung zum download bereit.