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Aktionsplan fördert Verbundgruppen selbstständiger Einzelhändler

Das EU-Parlament hat am 11. Dezember eine Entschließung zum Europäischen Aktionsplan für den Einzelhandel "zum Nutzen aller Akteure" beschlossen. Diese berücksichtigt die besondere Rolle der Verbundgruppen.

20.12.2013

Brüssel, 18.12.2013 — Gemeinsam mit seinem europäischen Dachverband Independent Retail Europe hatte sich DER MITTELSTANDSVERBUND dafür eingesetzt, dass die besondere Funktion der Verbundgruppen im selbstständigen Einzelhandel in dem "Europäischen Aktionsplan für den Einzelhandel zum Nutzen aller Beteiligten" ausreichend berücksichtigt wird.

Mit Erfolg: Bereits Anfang November betonte der federführende Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz in seinem Bericht zum Aktionsplan an die EU-Kommission, dass der Einzelhandel unter anderem durch die Förderung von Zusammenschlüssen („Gruppen“) selbstständiger Einzelhändler unterstützt werden könne.

In seiner veröffentlichten legislativen Entschließung setzt sich das Europäische Parlament kritisch mit den von der Kommission aufgestellten Forderungen und Schlussfolgerungen auseinander:
  • Es begrüßt die Absicht der Kommission, eine ständige Gruppe für Wettbewerbsfähigkeit im Einzelhandel einzurichten, betont aber gleichzeitig die Bedeutung einer ausgewogenen Vertretung - besonders durch große und kleine Einzelhandelsunternehmen, Lieferanten, Genossenschaften sowie Interessengruppen der Verbraucher, des Umweltschutzes und der Gesellschaft.
  • Es fordert zudem gezielte Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Förderung des Einzelhandels. So sollen die Mitgliedstaaten weiter daran arbeiten, regulatorische und administrative Hürden abzubauen, die den Beginn, die Weiterentwicklung und die Kontinuität der unternehmerischen Initiative bremsen und die es Einzelhändlern erschweren, vom Binnenmarkt in vollem Umfang zu profitieren.
  • Zur Vermeidung unnötiger Kosten für Verbraucher und Einzelhändler werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Regeln des Binnenmarktes kohärent und konsequent umzusetzen. Auch die Kommission wird in diesem Zusammenhang angehalten, durch eine stringentere Anwendung der Sanktionsmechanismen für eine vollumfängliche der Grundfreiheiten zu sorgen.
  • Es stellt fest, dass die rapide Entwicklung des Internethandels in Bezug auf Innovation, neue Marktchancen und Wachstum, eine verbesserte Auswahl, mehr Wettbewerb und niedrigere Preise erhebliche Vorteile für Verbraucher und Unternehmen mit sich gebracht hat; stellt aber gleichzeitig fest, dass Läden heutzutage vor neue Herausforderungen gestellt werden. Es ermutigt Einzelhändler, angesichts der gesellschaftlichen und kulturellen Rolle des Einzelhandels, innovative Technologien voll auszuschöpfen und neue Geschäftsmodelle für ihren Online-Kundenstamm zu entwickeln, bei gleichzeitiger Erweiterung des Einkaufserlebnisses in herkömmlichen Läden, indem unter anderem der Leistungsumfang vor und nach dem Kauf erweitert wird.
  • Das EU-Parlament begrüßt die Bestrebungen der EU-Kommission, transparente, verständliche, vergleichbare und verlässliche Informationen über den Preis, die Qualität und die Nachhaltigkeit von Waren und Dienstleistungen zu ermöglichen. Es warnt jedoch davor, dieses Ziel durch die übermäßige Verwendung von Kennzeichen und Kennzeichnungspflichten zu konterkarieren.
  • Es fordert eine Förderung des Genossenschaftsmodells, um die Wettbewerbsfähigkeit von Einzelhändlern zu verbessern. Durch die Senkung von Energie- und Mietpreisen sollten Anreize für Rahmenbedingungen geschaffen werden, die günstig für kleine unabhängige Läden sind, welche sich für gewöhnlich in der Innenstadt niederlassen.
  • Durch einen ausgewogenen Ansatz bei der städtebaulichen Planung sollten Konzentrationen von Einzelhändlern in Außenbezirken entgegengewirkt werden. Außenbezirke seien besonders für ältere Bevölkerungsgruppen schwer zugänglich und würden zu einer weiteren Belastung der Umwelt durch lange Anfahrtswege führen.
  • Das EU-Parlament ist besorgt über die rapide Entwicklung von Eigenmarken. Es fordert, dass Eigenmarken so aufgebaut werden, dass sie eine verbesserte Auswahl für die Verbraucher bewirken - besonders was Transparenz, Informationsqualität und Vielfalt angeht.
Die Europäische Kommission muss die legislative Entschließung bei der Erarbeitung zukünftiger Rechtsakte beachten. Tut es dies nicht, muss es seine Entscheidung begründen.


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