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Zum Jahresbeginn ist das neue Rundfunkgebührenmodell in Kraft getreten. Erst jetzt wird deutlich, wie dramatisch die Auswirkungen für den Mittelstand teilweise sind. DER MITTELSTANDSVERBUND fordert Nachbesserungen.
18.01.2013
Berlin, 10. Januar 2013. Zum Jahresbeginn ist das neue Rundfunkgebührenmodell in Kraft getreten. Erst jetzt wird deutlich, wie dramatisch die Auswirkungen für den Mittelstand teilweise sind. DER MITTELSTANDSVERBUND fordert Nachbesserungen.
Seit 01. Januar 2013 gilt der neue Rundfunkbeitrag. Er löst die Rundfunkgebühr ab und bringt neue Regeln nicht nur für Verbraucher, sondern auch für Unternehmen. Diese zahlen den Beitrag entsprechend der Zahl ihrer Betriebsstätten, Beschäftigten und Kraftfahrzeuge, unabhängig vom tatsächlichen Rundfunkkonsum und der Zahl der Rundfunkgeräte (sog. geräteunabhängige Gebühr). Die neuen Gebühren liegen dabei teilweise mehr als 100 Prozent (in Einzelfällen bis zu 500 Prozent) über der bisherigen Abgabe. Die genaue Höhe Ihres Beitrages können Sie mit dem GEZ-Gebührenrechner errechne (Link).
Die Benachteiligung zahlreicher Unternehmen auch des Mittelstandes ist nicht hinzunehmen.
Der MITTELSTANDSVERBUND setzt sich für ein gerechtes Gebührenmodell ein. Er hat das Gesetzgebungsverfahren begleitet und weitreichende Nachbesserungen gefordert. Gemeinsam mit anderen Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden konnten so in einigen Detailfragen Verbesserungen zugunsten der Wirtschaft durchgesetzt werden, z.B. dass Unternehmen mit bis zu acht Beschäftigten nun mit nur einem Drittel des Beitrags belastet werden (zuvor lag diese Grenze bei vier Beschäftigten). Damit werden kleine Unternehmen im Vergleich zum Arbeitsentwurf entlastet. Zudem konnten die Ministerpräsidenten davon überzeugt werden, dass pro Betriebsstätte wenigstens ein nichtprivates Kraftfahrzeug beitragsfrei gestellt wird. Darüber hinaus wurden die Auszubildenden bei der Definition der Beschäftigten ausgenommen, so dass sie bei der Berechnung des Beitrags keine Berücksichtigung mehr finden.
Die Änderungen gingen aber nicht weit genug, so dass insgesamt mit einer starken Mehrbelastung der Wirtschaft im Vergleich zur alten Gebühr zu rechnen ist. Die geplante Staffelung nach Beschäftigtengrößenklassen je Betriebsstätte führt teilweise zu willkürlichen Ergebnissen, da gleich große Unternehmen unterschiedlich stark belastet werden. Dies gilt vor allem für selbständige Kaufleute mit mehreren Betriebsstätten und Filialunternehmen, die nun deutlich schlechter gestellt werden. Auch in Branchen mit vielen Teilzeitkräften kommt es zu einer ungleich höheren Belastung, weil jeder Teilzeitbeschäftigte mit Blick auf den Rundfunkbeitrag einem Vollzeitbeschäftigten gleichgestellt wird. Außerdem ist die Belastung nichtprivater Kraftfahrzeuge zusätzlich zum bereits entrichteten Beitrag pro Betriebsstätte eine Abkehr vom geräteunabhängigen Ansatz.
Die ursprünglichen Ziele des neuen Rundfunkgebührenmodells — Anpassung des Systems an die moderne Mediennutzung, einfaches und gerechtes Finanzierungssystem, keine Kontrolle mehr nötig — sind richtig. Unverständlich ist allerdings, dass die GEZ noch in im letzten Jahr 250 neue Mitarbeiter eingestellt hat, um die eigentlich kosteneinsparende Umstellung durchzuführen.
Fest steht, dass Unternehmen nach derzeitiger Rechtslage sowohl auskunfts- als auch zahlungspflichtig sind. Viele Unternehmer erwägen allerdings die Einleitung gerichtlicher Schritte. Vor dem bayerischen Verfassungsgericht sind bereits mehrere Popularklagen gegen die neue Gebührenordnung anhängig. Zudem gehen die Verwaltungsgerichte davon aus, dass bereits im 1. Quartal 2013 zahlreiche Klagen gegen die Gebührenbescheide der GEZ eingereicht werden.
DER MITTELSTANDSVERBUND wird sich bei der Politik für die Interessen des Mittelstandes einsetzen und auf Nachbesserungen drängen. Vor diesem Hintergrund würden wir uns über (anonymisierte) Zahlen und Fakten bzgl. der Mehrbelastungen in Ihren Unternehmen sehr freuen.
Entsprechende Informationen und Fragen zum Thema richten Sie bitte an
Dr. Marc Zgaga
Tel.: 0221 / 355371-39
m.zgaga@mittelstandsverbund.de