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Ab 2014 wird 22-stellige IBAN-Kontonummer Pflicht

Das Europäische Parlament hat die IBAN-Pflicht ab 2014 beschlossen. Die an der Pflichtumstellung geäußerte Kritik ist für den MITTELSTANDSVERBUND nicht nachvollziehbar. Die IBAN besteht zwar aus 22 Stellen, da diese aber neben der Länder-Kennung nur aus der alten Bankleitzahl und der Kontonummer besteht, dürfte die Umstellung für jeden Verbraucher zu bewältigen sein.

23.02.2012

Köln, 15. Februar 2012. Das Europäische Parlament hat am 14. Februar 2012 die Verordnung zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payment Area,SEPA) verabschiedet. Die Zustimmung des Rates zur Verordnung steht noch aus, gilt aber als Formsache.

Grenzüberschreitende Bankzahlungen sollen dadurch in Europa schneller, billiger und sicherer werden. Die neuen europäischen Regeln lösen die bisherigen nationalen Zahlungsverfahren für Überweisungen und Lastschriften ab.

Ab 1. Februar 2014 muss die Umstellung der Zahlungssysteme für Überweisungen und Lastschriften vollzogen sein. Die bereits bei Auslandsüberweisungen verwendete 22-stellige Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) wird dann zum alleinigen Standard. Das BIC-Code-System (Business Identifier Code) soll mittelfristig auslaufen. Nationale Systeme können nur in begründeten Fällen bis 2016 parallel verwendet werden.

Zum SEPA-Raum zählen neben den EU-Mitgliedstaaten auch Island, Leichtenstein, Norwegen und die Schweiz.

Die an der Pflichtumstellung geäußerte Kritik ist für den MITTELSTANDSVERBUND nicht nachvollziehbar. Die IBAN besteht zwar aus 22 Stellen, da diese aber neben der Länder Kennung nur aus der alten Bankleitzahl und der Kto Nr. Besteht, dürfte die Umstellung für jeden Verbraucher zu bewältigen sein.

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