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3...2...1... Gegründet? - Das neue GmbH-Recht ist da!

Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen am 01.11.2008 in Kraft getreten

10.11.2008

Seit dem 1. November 2008 gilt das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG). Es soll die Rechtsform der GmbH für den deutschen Mittelstand attraktiver machen und so den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken. Damit ist die umfassendste Reform des GmbH-Rechts seit Bestehen des GmbH-Gesetzes von 1892 abgeschlossen.

Ein Kernanliegen der GmbH-Novelle war die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen. Hier wurde häufig ein Wettbewerbsnachteil der GmbH gegenüber ausländischen Rechtsformen wie der englischen Limited gesehen, denn in vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden geringere Anforderungen an die Gründungsformalien und die Aufbringung des Mindeststammkapitals gestellt. Existenzgründern steht künftig mit der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft zusätzlich eine Einstiegsvariante der GmbH zur Verfügung.

Aber nicht nur die Gründung einer GmbH soll einfacher, schneller und kostengünstiger von statten gehen; auch insgesamt ist das neue GmbH-Recht nach Aussage des Bundesjustizministeriums praxistauglicher geworden. Des Weiteren wird durch ein Bündel von Maßnahmen die Attraktivität der GmbH nicht nur in der Gründung, sondern auch als "werbendes", also am Markt tätiges Unternehmen erhöht, Nachteile der deutschen GmbH im Wettbewerb der Rechtsformen werden ausgeglichen. Nicht zuletzt sollen die aus der Praxis übermittelten Missbrauchsfälle im Zusammenhang mit der Rechtsform der GmbH durch verschiedene Maßnahmen bekämpft werden.

Die Schwerpunkte der GmbH-Reform finden Sie hier.

Für Rückfragen oder Anfragen zu Inhouse-Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an

RA Dr. Marc Zgaga
Tel.: 0221 / 355371-39
m.zgaga@servicon.de

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