Was bringt Europa 2010 für die Verbundgruppen?
Eine Zusammenfassung der aktuellen und anstehenden Themen aus dem ZGV-Büro Brüssel
10.01.2010
Brüssel, 14.01.2010 - Wenn, wovon trotz derzeitiger Zweifel an zwei Kandidaten auszugehen ist, das Parlament die von Barroso vorgeschlagene Kommission bestätigt, kann auf der Basis des Lissabon-Vertrages im Februar die Brüsseler Arbeit mit neuem Schwung beginnen.
Die spanische Präsidentschaft will im ersten Halbjahr ihren Arbeitsschwerpunkt auf folgende Themenbereiche legen:
- Erste Priorität ist die vollständige und effektive Umsetzung des Lissabon Vertrages
- Zweite Priorität ist die Sicherstellung der ökonomischen Erholung durch eine bessere Koordination der Mitgliedsstaaten zur Stärkung der Strategie eines nachhaltigen Wachstums.
- Dritte Priorität hat die Stärkung der Präsenz und des Einflusses der EU in einer neuen Weltordnung
- Schließlich gilt es, die Bürger Europas durch Entwicklung der bürgerlichen Rechte und Freiheiten im Zentrum der Politik zu platzieren.
Barroso hatte noch in 2009 ein Programm für die Zeitspanne bis 2020 vorgestellt, das die neue Kommission gemeinsam mit dem Europäischen Rat festlegen wird.
Was hat der kooperierende mittelständische Handel aus Brüssel konkret in 2010 zu erwarten:
Wenn die neue Kommission im Februar ihre Arbeit aufnimmt und das Parlament sich durch den Lissabon-Vertrag gestärkter Mitwirkungsrechte erfreut, wird sich zeigen, wie in den wichtigen Themen die Kommission bzw. die Kommissare neue Akzente setzen.
Neben einigen neuen Gesichtern ist die Zuständigkeit in der Kommission teilweise neu verteilt worden. Interessant ist, dass die Kommissarin für Justiz, die Luxemburgerin Viviane Reding, jetzt auch für die Thematik Allgemeine Diskriminierung anstelle des Kommissars für Soziales zuständig ist. Auch für Verbraucherrechte und Werbung gewinnt Frau Reding die Zuständigkeit anstelle der Generaldirektion Sanco.
Von Bedeutung für den ZGV ist auch die Generaldirektion Enterprise, die von dem Italiener Antonio Tajani geleitet wird, wobei allgemein erwartet wird, dass er weniger als Vizepräsident Verheugen Wert auf mittelstandspolitische Fragen legen wird. Der ZGV wird in dieser Thematik seine Aktivitäten verstärken müssen, zumal auch Barroso im bisher vorgelegten Entwurf seines Programms 2020 den Schwerpunkt nicht auf den Mittelstand gelegt hat.
Wenig Veränderung dürfte im Bereich Wettbewerb durch den Wechsel auf den spanischen Kommissar Almunia zu erwarten sein. Er hat sich in der Anhörung durch das Europäische Parlament zum Thema Sammelklagen und Schadensersatz politisch noch nicht festgelegt. Kritisch betrachtet er großzügige Hilfen für Unternehmen, die er weitgehend als Beihilfen einstuft.
Interessant dürfte sein, wie die Dänin Hedegaard die Thematik Klimapolitik aufnimmt und welche Rolle daneben Günter Oettinger in seinem Bereich Energiewirtschaft noch spielen kann. Oettinger hat vor dem Europäischen Parlament einen überraschend guten Eindruck gemacht.
Im Bereich Arbeit und Soziales sind die Karten im Wesentlichen zu den Themen Mutterschutz und Arbeitszeit auf dem Tisch. Interessant wird es sein,wie sich der neue ungarische Kommissar László Andor zum Thema Corporate Social Responsibility einstellt. Hier geht es um die Frage, ob derartige unternehmerische Verantwortung im Bereich der Freiwilligkeit verbleibt oder aber ob CSR ein gewisses Maß an Verbindlichkeit erhält. Durch die Zuständigkeitsverschiebung der Thematik der Allgemeinen Diskriminierung zum Justizbereich dürfte etwas mehr Sachlichkeit in dieses Thema hineinkommen und insbesondere deutlich werden, dass es nicht um Stärkung der Arbeitnehmerrechte geht.
Im Bereich Verbraucherrechtsrichtlinie hat sich bisher das Europäische Parlament in der brisanten Frage der Vollharmonisierung nicht festgelegt. Der Berichterstatter Andreas Schwab hat bisher versucht, das Problem zu relativieren und von Vollharmonisierung in bestimmten Sektoren gesprochen. Für Kommission und Parlament kommt es darauf an, ob es Vollharmonisierung für ein wesentliches Merkmal eines sich weiterentwickelnden Binnenmarktes hält oder ob national erreichte höhere oder niedrigere Standards wichtiger sind.
Relativ ruhig war es in der GeneraldirektionWettbewerb, nachdem es der scheidenden Kommissarin für diesen Bereich, Neelie Kroes, nicht gelungen ist, das Thema Sammelklage noch unter ihrer Regie zu regeln. Sammelklage im Bereich Verbraucher und im Bereich Kartellrecht dürfte neu diskutiert werden. Es scheint sich anzudeuten, dass das Thema jetzt mehr unter verfahrens- als unter kartell- oder verbraucherpolitischen Aspekten betrachtet werden wird.
Schließlich sind Gruppenfreistellungsverordnung/vertikale Wettbewerbsbeschränkungen und Leitlinien hierzu sowie Leitlinien horizontaler Wettbewerbsbeschränkungen für den ZGV wichtige Themen. Die Kommission ist arbeitsmäßig überlastet und wartet auf ein klares Signal des neuen Kommissars. Im Februar dürften die Gespräche im competition network wieder aufgegriffen werden. Wenn der Rat im März entscheidet, könnte der Zeitplan -Verkündung im April, Inkrafttreten im Mai -eingehalten werden. Der ZGV erwartet, dass die GVO vertikal und die Leitlinien nicht in wesentlichen Aussagen von den Vorentwürfen abweichen werden. Im Mai müssen die neuen Regelungen in Kraft treten.
Der Small Business Act hat unter Vizepräsident Verheugen ein Schlaglicht auf den Mittelstand geworfen und dauerhaft eine gute Argumentationsbasis geliefert. Die Tatsache, dass Verbundgruppen und Verbundgruppenbonus positiv vom Parlament hervorgehoben wurden, ermöglicht uns immer wieder, auf den SBA und die Rolle der Verbundgruppen hinzuweisen. Dies erscheint aus jetziger Sicht in der nächsten politischen Auseinandersetzung umso wichtiger, als man bisher vom neuen italienischen Kommissar für den Bereich Enterprise, in dem die Abteilung KMU angesiedelt ist, wenig mittelständisches Engagement gehört hat.
Die Thematik International Financial Reporting for SME ist bei dem Franzosen Michel Barnier in der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen angesiedelt. Von ihm ist bekannt, dass er eher ablehnend gegenüber internationalen Rechnungslegungsstandards anglo-amerikanischer Provenienz eingestellt ist. In dieser für den ZGV wichtigen Thematik läuft zurzeit noch eine Konsultation der Kommission, in der es um die Frage geht, welches Schicksal die 4. und 7. Gesellschaftsrechts-Richtlinie, die sich mit den Bilanzfragen befasst, nimmt und inwieweit die seit Sommer 2009 veröffentlichten Rechnungslegungsvorschriften IFRS for SME von Europa als Alternative akzeptiert werden. In enger Zusammenarbeit mit dem DGRV setzt sich der ZGV für eine klare Trennung ein. Es muss vermieden werden, dass in schleichender Weise IAS-Standards in europäisches Rechnungslegungsrecht integriert oder aber gar IFRS in einzelnen Mitgliedstaaten als Alternative zu den auf den Richtlinien basierenden europäischen Rechnungslegungsregeln akzeptiert werden.
Nicht zuletzt ist die Frage spannend, wie sich die Kommissionim Bereich e-invoicing einstellt. Zurzeit läuft auch hier eine Konsultation, in der es u. a. um die Frage geht, ob der Richtlinienvorschlag von Januar 2009 übernommen wird und im Mehrwertsteuerrecht auf eine elektronische Signatur für elektronisch übermittelte Rechnungen verzichtet wird. Aus Brüsseler Sicht spricht alles dafür, dass es so kommen wird. Entscheidend sind hier aber die Finanzminister der Mitgliedsstaaten. Das Thema unterliegt weiterhin der Einstimmigkeit.
Über alle hier angesprochenen Themen werden wir wie gewohnt in SYNERGIEN-news berichten. Wenn Sie Anregungen oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Dr. Günther Schulte, ZGV-Büro Brüssel (g.schulte@zgv-online.de)