Kommission will Insolvenzrecht modernisieren
Die EU Kommission veröffentlichte einen Vorschlag zur Aktualisierung der für grenzüberschreitende Unternehmensinsolvenzen geltenden Bestimmungen. Künftig könnte es getrennte Vorschriften für redliche Unternehmer und für solche geben, die den Konkurs in betrügerischer Absicht oder fahrlässig herbeigeführt haben.
18.12.2012
Brüssel, 17. Dezember 2012. Die überarbeitete Verordnung soll die Effizienz und Effektivität von grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren steigern. Die Kommission erläutert ihre Vorstellungen in einer Mitteilung, in der sie die Schwachstellen der bisherigen Rechtslage erläutert.
Mit der Änderung der EU-Insolvenzverordnung wird eine Modernisierung der geltenden Vorschriften angestrebt, die die Restrukturierung von Unternehmen, die trotz redlichen Handel in Schwierigkeiten geraten sind, ermöglicht und gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten günstige Rahmenbedingungen für Unternehmen schaffen soll. Die aus dem Jahre 2000 stammende Verordnung soll an die Entwicklungen, die sich seither im Insolvenzrecht der Mitgliedstaaten vollzogen haben, angepasst werden.
Der Vorschlag soll einen ersten Schritt hin zu einer allgemeinen „EU-Rettungs- und Sanierungskultur“ für Unternehmen und Privatpersonen in finanziellen Schwierigkeiten darstellen. Die finanziellen Probleme des Schuldners sollen ge- löst werden und gleichzeitig die Interessen der Gläubiger geschützt bleiben. Künftig könnte es getrennte Vorschriften für redliche Unternehmer und für solche geben, die den Konkurs in betrügerischer Absicht oder fahrlässig herbeigeführt haben. Im Falle „redlicher“ Insolvenzen würde eine kürzere Frist bis zur Schuldbefreiung und zur Aufhebung insolvenzbedingter rechtlicher Beschränkungen dafür sorgen, dass ein Unternehmer eine zweite Chance erhält.
Die Mitteilung finden Sie hier:
http://ec.europa.eu/justice/civil/files/insolvency-comm_en.pdf
Den Vorschlag hier:
http://ec.europa.eu/justice/civil/files/insolvency-regulation_en.pdf