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Gemeinsamer Kraftakt der Lebensmittelbranche für faire Geschäftspraktiken

Die europäische Verbundgruppenorganisation UGAL hat mit den anderen Akteuren der Lebensmittelbranche ein freiwilliges System vorbildlicher Praktiken in der Lebensmittelkette entwickelt. Durch die Initiative sollen gemeinsam unlautere Geschäftspraktiken verhindert werden — und Bestrebungen entgegengewirkt, die Branche zusätzlicher staatlicher Regulierung zu unterwerfen.

22.06.2012

B rüssel, 18. Juni 2012. Die europäische Verbundgruppenorganisation UGAL hat mit den anderen Akteuren der Lebensmittelbranche ein freiwilliges System vorbildlicher Praktiken in der Lebensmittelkette entwickelt. Im Rahmen des gemeinsamen so genannten „Multistakeholder-Dialogs“ stellten die Akteure nun ihr gemeinsames Konzept für eine Selbstregulierung der Branche vor. Dieses System soll dazu beitragen, unlautere Geschäftspraktiken zwischen der Beteiligten der Lebensmittelkette zu verhindern bzw. entsprechende Konflikte zu lösen.

Bei diesem Konzept handelt es sich um ein freiwilliges System, d.h. es liegt in der freien Entscheidung der jeweiligen Unternehmen der Lebensmittelkette, ob sie sich in den vorgeschlagenen Mechanismus einbinden lassen möchten oder nicht. Falls sich ein Unternehmen für die Registrierung in das System entscheidet, gibt es allerdings verbindliche Vorgaben. Hierzu zählen:

  • Das teilnehmende Unternehmen muss prüfen, inwiefern seine internen Abläufe und seine Unternehmensorganisation mit den Grundsätzen vorbildlicher Praxis übereinstimmen.
  • Die Einrichtung neuer bzw. die Anpassung vorhandener Schulungsprogramme, um die Einhaltung der Prinzipien guter Praxis zu gewährleisten.
  • Die Benennung einer Kontaktperson für sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem innerhalb des Systems vorgesehenen Streitbeile-gungsverfahren.
  • Bereitstellung eines unternehmensinternen Streitbeilegungsverfahrens.
  • Unterrichtung der jeweiligen Geschäftspartner über die Teilnahme am System.
  • Jährliches Ausfüllen eines Fragebogens über die bisherige Umsetzung der Grundsätze.

Die Registrierung und das Management der weiteren Verfahrensschritte innerhalb des Systems sollen über ein spezielles Internetportal erfolgen, das nach den Vorstellungen des Multistakholder-Dialogs in der ersten Hälfte des Jahres 2013 bereitstehen soll.

Die beteiligten Unternehmen sollten im Konfliktfall einem Verfahren zur Streitbeilegung folgen, das auf folgenden drei Optionen basiert:

  • Unternehmensinternes Streitbeilegungssystem
  • Mediation
  • Schiedsverfahren

Die klagende Partei kann dabei entscheiden, welche Option genutzt werden soll. Allerdings muss sie auf die am wenigsten polarisierende und auf die kostengünstigste Option zurückgreifen. Die genannten Möglichkeiten schließen zudem eine Streitbeilegung im Rahmen der Geschäftsverhandlungen, durch vertraglich vorgesehene Streitbeilegungsmechanismen oder durch herkömmliche Methoden der Rechtsprechung nicht aus.

Die Verwaltung und das Monitoring des Systems soll durch die am Multistakeholder-Dialog beteiligten Interessengruppen selbst erfolgen. Eine Beaufsichtigung durch EU-Behörden ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Allerdings wird die EU-Kommission über die Funktionsweise des Systems in laufenden Abständen informiert.

Das vorgestellte Konzept muss nun von sämtlichen am Multistakeholder-Dialog beteiligten Interessengruppen offiziell gebilligt werden. Die Abstimmung hierüber ist für den 26. Juni 2012 vorgesehen. Wenn die entsprechende Zustimmung der beteiligten Interessengruppen erzielt werden sollte, wird es im Anschluss dem Hochrangigen Forum für die Verbesserung der Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette vorgelegt. Sollte der Vorschlag nicht angenommen werden, ist in absehbarer Zeit mit entsprechenden legislativen Maßnahmen der Europäischen Kommission zu rechnen.

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