EU-Produktsicherheitspaket: Keine Verschärfung der Verantwortlichkeit für Einzelhändler
Die Europäische Kommission hat ein Produktsicherheits- und Marktüberwachungspaket veröffentlicht. Es soll die Sicherheit der auf dem Markt angebotenen Verbraucherprodukte gewährleisten und die Marktüberwachungssysteme in den Mitgliedsstaaten verstärken.
11.04.2013
Brüssel, 08.04.2013 — Die Europäische Kommission hat ein Produktsicherheits- und Marktüberwachungspaket veröffentlicht. Es zielt darauf ab, die Sicherheit der auf dem Markt angebotenen Verbraucherprodukte zu gewährleisten und die Marktüberwachungssysteme in den Mitgliedsstaaten zu verstärken. Das Paket umfasst mehrere Gesetzesentwürfe im Nicht-Lebensmittelbereich.
Nach Skandalen, wie den jüngsten Pferdefleisch-Funden in Fertigprodukten, wird in der öffentlichen Diskussion häufig eine Verschärfung der Verantwortlichkeit für die Sicherheit von Produkten gefordert. In der Sache richtig, vertreten DER MITTELSTANDSVERBUND und sein europäischer Dachverband UGAL aber die Auffassung, dass eine Verantwortlichkeit im Rahmen der Produktsicherheit nur dann greifen kann, wenn für den Betroffenen auch eine entsprechende Möglichkeit zur Kontrolle besteht. Dies ist beispielsweise für einen selbstständigen Einzelhändler nicht der Fall, wenn er nicht wissen kann (und muss), dass ein Produzent oder Hersteller andere Inhaltsstoffe als die ausgewiesenen für ein Produkt verwendet hat. "Der Einzelhändler weiß in diesem Falle gar nicht, wonach er suchen soll", betont Dr. Günther Schulte, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des MITTELSTANDSVERBUNDES und Leiter des MITTELSTANDSVERBUND-Büros in Brüssel.
Das Gesetzespaket enthält zwei relevante Vorschriften, die für Verbundgruppen von großer Relevanz sind:- Ein Vorschlag für neue Verordnung über die Sicherheit von Verbraucherprodukten (CPSR), die die Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit ersetzen soll, und
- Ein Vorschlag für eine Verordnung über die Marktüberwachung von Produkten (MSPR).
DER MITTELSTANDSVERBUND und die UGAL haben sich auch stark für eine Vereinfachung der administrativen Vorschriften in Bezug auf das Inverkehrbringen unsicherer Produkte eingesetzt. Die geäußerten Bedenken wurden im vorliegenden Entwurf der Kommission bereits berücksichtigt. Das Gesetzespaket der EU-Kommission liegt jetzt zur Änderung und späteren Verabschiedung dem Europäischen Parlament und dem Rat vor.
DER MITTELSTANDSVERBUND arbeitet im Schulterschluss mit seinem europäischen Dachverband UGAL an einem mittelstandsfreundlichen Produktsicherheitsrecht, welches die Bedürfnisse der Verbraucher nach Transparenz gleichermaßen erfüllt.
Wir werden Sie über das weitere Verfahren informieren.