Betriebsrenten: PSV rechnet für 2012 mit Verdoppelung des Beitragssatzes
Auf der Mitgliederversammlung des Pensionssicherungsvereins (PSV) wurde angekündigt, dass sich der Beitragssatz für das Jahr 2012 verdoppeln wird. Das wird die Diskussion um eine Umstrukturierung der Beitragssätze neu befeuern — zu befürchten ist eine ungerechtfertigte Belastung des Mittelstandes.
06.07.2012
Auf der Mitgliederversammlung des Pensionssicherungsvereins (PSV) wurde angekündigt, dass sich der Beitragssatz für das Jahr 2012 verdoppeln wird. Das wird die Diskussion um eine Umstrukturierung der Beitragssätze neu befeuern — zu befürchten ist eine ungerechtfertigte Belastung des Mittelstandes.
Berlin, 6. Juli 2012. Der PENSIONS-SICHERUNGS-VEREIN VVag, gesetzlich bestimmter Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland und im Großherzogtum Luxemburg, hat den Geschäftsbericht für sein 37. Geschäftsjahr vorgelegt.
Ende 2011 waren beim PENSIONS-SICHERUNGS-VEREIN 90.740 Arbeitgeber mit insolvenzsicherungspflichtiger betrieblicher Altersversorgung als Mitglieder gemeldet. Insgesamt stehen 10,3 Mio. Versorgungsberechtigte, davon 4,0 Mio. Rentner und 6,3 Mio. Arbeitnehmer mit unverfallbaren Anwartschaften unter Insolvenzschutz. Hieraus ergibt sich die große sozialpolitische Bedeutung der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung.
Für 2011 bleibt der Beitragssatz zur PSV mit 1,9 Promille konstant. Hintergrund: Die Zahl der den PSVaG treffenden Insolvenzen ist im Jahr 2011 auf 496 gesunken, Die Anzahl der zu sichernden Renten und Anwartschaften ist mit zusammen 17.352 deutlich niedriger als im Vorjahr. Das Schadenvolumen summierte sich auf 626,1 Mio. €. Das Beitragsvolumen betrug 569,3 Mio. € (Vorjahr 549,2 Mio. €).
Die Reduzierung der Schadenentwicklung aus 2011 hat sich Anfang 2012 leider nicht fortgesetzt. Eine weitere Verbesserung der Schadensituation ist zurzeit nicht zu erwarten. Im Gegenteil: Insbesondere durch 3 Großinsolvenzen könnte der Beitragssatz für das Jahr 2012, der jeweils Anfang November, abhängig vom zu finanzierenden Schadenvolumen, festgesetzt wird, auf 4,0 Promille festgesetzt werden.
Diese Steigerung des Beitrages wird die Diskussion um eine Umstrukturierung der Beiträge neu befeuern. Seit geraumer Zeit versuchen große Unternehmen, die ihre Pensionsverpflichtungen in ein auch mit Vermögenswerten ausgestattetes Treuhandvermögen (CTA) ausgelagert haben, einen pauschalen Beitragsrabatt zu erhalten. Das „Heubeck-Gutachten“ stützt diese Argumentation und schlägt einen solchen pauschalen Rabatt von 40% vor. Die dadurch entstehenden Beitragsausfälle müssten die verbleibenden Mitglieder, d.h. diejenigen ohne CTA tragen.
CTAs gibt es vor allem in international tätigen Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren. Ein CTA ist nämlich in erster Linie ein Instrument, um Pensionslasten aus der IFRS-Bilanz auszugliedern und diese so zu verbessern. Die (teilweise) Absicherung von Pensionslasten ist dabei eher ein Nebeneffekt. CTAs sind dagegen nicht im national und regional tätigen Mittelstand zu finden — dieser würde also die Hauptlast einer solchen Beitragsreform tragen.
Der pauschale Rabatt ist zudem keineswegs gerechtfertigt, denn die in den CTAs enthaltenen Vermögenswerte haben eine sehr unterschiedliche Werthaltigkeit. Insbesondere ist für den Zeitpunkt, an dem die Vermögenswerte gebraucht werden (Insolvenz des Unternehmens) die Werthaltigkeit kaum vorauszusehen und in vielen Fällen kaum gegeben. Wenn als Vermögenswerte z.B. eigene Aktien, Markenrechte, Industriegrundstücke o.ä. in den CTA gelegt werden, können diese im Insolvenzfall völlig wertlos geworden sein. Prominentes Beispiel hierfür ist Arcandor — der vorhandene CTA hat kaum verwertbare Vermögenswerte enthalten. Das Vorhandensein eines solchen CTA sagt also überhaupt nichts über die Güte der Absicherung aus und kann damit keinen pauschalen Beitragsrabatt — zu Lasten des Mittelstandes — rechtfertigen.
Der MITTELSTANDSVERBUND setzt sich in dieser Debatte dafür ein, dass eine Beitragsreform nach dem Vorschlag von Heubeck nicht kommt. Eine risikoorientierte Beitragsstruktur darf es nur dann geben, wenn sie die tatsächlichen Risiken sowie Sicherheiten sachgerecht bewertet und nicht den Mittelstand einseitig benachteiligt.