Sozialstaatskommission legt Abschlussbericht vor: Bundesregierung muss nun in die Umsetzung kommen
Die von der Bundesregierung eingesetzte Sozialstaatskommission gibt in ihrem Abschlussbericht viele Empfehlungen zur Vereinfachung von Sozialleistungen. Damit sollen sowohl Kosteneffizienz als auch Erwerbsanreize erhöht werden. Nun kommt es darauf an, dass die Bundesregierung ihre Hausaufgaben macht und die Empfehlungen umsetzt.
27.01.2026
Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat bereits in ihrem Koalitionsvertrag die Reform des Sozialstaats zu einem Kernziel ihrer Amtszeit erklärt. Zu diesem Zweck sollten verschiedene Kommissionen mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen einberufen werden. Als erste dieser Kommissionen wurde im September 2025 die sogenannte „Sozialstaatskommission“ eingesetzt, die nun am 27. Januar 2026 den Abschlussbericht ihrer Arbeit vorgelegt hat. DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt die teilweise weitreichenden Empfehlungen der Kommission als wichtige Schritte zu einer echten Reform der zunehmend unübersichtlichen Sozialleistungen und ihrer Verwaltung.
Dabei konzentrierte sich die Sozialstaatskommission ihrem Auftrag entsprechend auf Anpassungen bei den steuerfinanzierten Sozialleistungen. So erklärt sich auch die Zusammensetzung der Kommission: Sie bestand überwiegend aus Vertretern unterschiedlicher Ebenen der öffentlichen Verwaltung. Die Leistungen aus den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung, die primär über von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragene Sozialversicherungsbeiträge finanziert werden, sind hingegen Schwerpunkt der Arbeit anderer Kommissionen – u.a. der im Dezember 2025 eingesetzten „Alterssicherungskommission“.
Mehr Bündelung, mehr Anreize zur Arbeitsaufnahme
Insgesamt hat die Sozialstaatskommission in ihrem Bericht 26 Empfehlungen formuliert, die vielfach aufeinander aufbauen. Sie verteilen sich auf die Handlungsfelder Neusystematisierung von Sozialleistungen, Verbesserung von Erwerbsanreizen, Rechtsvereinfachung, Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung.
Die grundlegende Zielsetzung machen schon die beiden ersten, übergreifend formulierten Empfehlungen deutlich: „Die Kommission empfiehlt, ein neues einheitliches Sozialleistungssystem zu schaffen, in dem zentrale steuerfinanzierte Sozialleistungen aufgehen“ sollen. Für dieses Sozialleistungssystem soll zudem eine möglichst einheitliche Verwaltung etabliert werden, „in der Bürgerinnen und Bürger nur eine Anlaufstelle haben und Leistungen aus einem Guss und einer Hand gewährt werden.“
Mit Blick auf die Erhöhung von Erwerbsanreizen besonders wichtig ist zudem Empfehlung Nr. 4, nach der die Einkommensanrechnung in den Sozialleistungssystemen so anzupassen sei, dass sich umfangreichere, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung stärker lohnt. Sehr geringe Einkommen sollen demnach stärker auf die Transferleistungen angerechnet werden, höhere Einkommen weniger stark. Auch wenn die Kommission erste Vorschläge für die konkreten Transferentzugsraten macht (zwischen 70 und 90 %), sollen Details erst in einem späteren Gesetzgebungsverfahren festgelegt werden.
Ein großer Wurf bei der Verwaltungsdigitalisierung ist das Ziel der Empfehlungen Nr. 18 und 19. So soll ein digitales Sozialportal als zentraler Zugang zu den Sozialleistungen von Bund, Ländern und Kommunen bereitgestellt werden (One-Stop-Shop). Die technischen Basiskomponenten für alle Prozesse sollen einheitlich entwickelt werden. Dies könnte eine echte Abkehr von der bisher sehr kleinteiligen und für potenzielle Antragsteller unübersichtlichen Struktur bedeuten.
Umsetzung muss nun zügig angegangen werden
Natürlich handelt es sich beim Abschlussbericht der Sozialstaatskommission zunächst nur um Empfehlungen. Ihre Umsetzung bedarf in den meisten Fällen ordentlicher Gesetzgebungsverfahren. Damit sollte die Koalition nun zeitnah beginnen. Denn die Empfehlungen wären aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES tatsächlich geeignet, die Reform des Sozialstaats deutlich voranzubringen und durch mehr Effizienz bei den steuerfinanzierten Sozialleistungen mittelfristig die Ausgaben zu senken – sowie eine Ausweitung des Arbeitsvolumens anzureizen. Beides wäre volkswirtschaftlich sehr sinnvoll.
Die Kommission macht selbst Vorschläge für einen möglichen Zeitplan: So soll die Vereinfachung und Digitalisierung der Sozialverwaltung bereits in den kommenden Monaten im Rahmen einer interministeriellen Arbeitsgruppe vorangetrieben werden. Die weiteren Gesetzgebungsverfahren könnten bis Mitte oder spätestens Ende 2027 abgeschlossen werden. Es liegt jetzt an der Bundesregierung, diesen Zeitplan zu halten.