Alterssicherungskommission legt mutiges Konzept zur Rentenreform vor
Die von der Bundesregierung einberufene Alterssicherungskommission hat ihre Empfehlungen vorgestellt, wie die Rentenversicherung zukunftsfähig aufgestellt werden könnte. Die Bundesregierung hat bereits erklärt, diese Empfehlungen möglichst vollständig umsetzen zu wollen. Der BKM begrüßt die Vorschläge der Kommission als zukunftsfähiges Gesamtkonzept, auch wenn sie vorerst zu Mehrkosten führen.
25.06.2026
Berlin, 25.06.2026 – In ihrem Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD vereinbart, mehrere Kommissionen einzuberufen, um fachlich fundierte Vorschläge zur Reform der verschiedenen Zweige der Sozialversicherung auszuarbeiten. Besondere Aufmerksamkeit lag dabei auf der Arbeit der sogenannten „Alterssicherungskommission“, die im Januar 2026 ihre Arbeit aufgenommen und nun am 23. Juni ihre Ergebnisse öffentlich vorgestellt hat. Die Kommissionsmitglieder aus Wissenschaft und Politik haben – über die Beurteilung der finanziellen Lage in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) hinaus – ganze 33 Reformempfehlungen vorgelegt. Ziel der Empfehlungen ist es, die Finanzierung der GRV langfristig zu sichern und zudem das Absicherungsniveau der Versicherten im Alter zu stabilisieren oder sogar zu erhöhen.
Strukturelle Anpassungen mit langfristiger Perspektive
Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission fallen unterschiedlich konkret aus und betreffen zahlreiche Bereiche der Rentenversicherung. Folgende Empfehlungen sind aus Sicht des kooperierenden Mittelstandes am wichtigsten:
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Anhebung der Regelaltersgrenze: Die Kommission empfiehlt, die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt ab 2031 so an die Lebenserwartung zu koppeln, dass sich die Änderungen der Lebenserwartung im Verhältnis 2:1 auf die Erwerbs- und die Rentenphase aufteilen. Nach aktuellen Schätzungen von Destatis würde das bedeuten, dass die Regelaltersgrenze im Zeitraum zwischen 2031 und 2041 schrittweise um etwa sechs Monate von 67 auf 67,5 Jahre angehoben würde. Die zugrundeliegenden Annahmen sollen regelmäßig überprüft werden.
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Kein vorzeitiger Renteneintritt ohne Abschläge: Die Kommission empfiehlt, den abschlagsfreien Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen. Die Altersgrenze für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit soll von derzeit 55 Jahren auf 58 Jahre angehoben und künftig an die jeweilige Regelaltersgrenze gekoppelt werden.
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Regelungen für Personen mit Einschränkungen: Bestehende individuelle, berufsbezogene Gesundheitsvorsorgeangebote für Versicherte ab Vollendung des 45. Lebensjahrs sollen weiterentwickelt und ggf. ein zusätzlicher Check für Ü63-jährige eingeführt werden. Die Kommission empfiehlt zudem, für Versicherte, die bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen und trotz gesundheitlicher Einschränkungen wieder arbeiten möchten, die Wiedereingliederung – auch mit geringer Stundenanzahl – zu erleichtern. Wer nach einer individuellen Gesundheitsprüfung nachweislich nicht mehr im letzten langjährig ausgeübten Berufsfeld erwerbstätig sein kann, soll einen vereinfachten Zugang zu einer Rente erhalten.
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Zurück zum Nachhaltigkeitsfaktor: Die Kommission empfiehlt die Kopplung der Rentenentwicklung an die Lohnentwicklung beizubehalten und zu regelbasierten Rentenanpassungen zurückzukehren, die automatisch auf Änderungen der Demografie und der Erwerbstätigkeit reagieren. Der derzeit bis 2031 ausgesetzte Nachhaltigkeitsfaktor soll somit gestärkt werden.
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Eine Versicherung für alle als langfristiges Ziel: Die Kommission sieht grundsätzlich eine Versicherung, in die neben abhängig Beschäftigten auch Selbständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften einbezogen sind, als Idealbild der Alterssicherung an. Auch wenn vorerst keine Eingliederung in die GRV erfolgen soll, empfiehlt die Kommission, alle Reformen, die in der GRV erfolgt sind oder noch vorgenommen werden, wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen. Zudem soll die Zahl der Verbeamtungen deutlich reduziert werden.
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Rentenversicherungspflicht für Selbständige und Minijobber: Die Kommission empfiehlt, künftig alle nicht obligatorisch abgesicherten Selbständigen, die ihre Tätigkeit ab einem Stichtag neu aufnehmen, verpflichtend und ohne Opt-out in die GRV einzubeziehen. Bisherige Selbständige sollen zwar auch einbezogen werden – jedoch mit einem voraussetzungslosen Opt-out. Die Kommission empfiehlt darüber hinaus, auch geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) ohne Opt-out in GRV einzubeziehen und damit ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus weitgehend abzuschaffen. Ausnahmen sollen nur noch für Schülerinnen und Schüler gelten.
- Kapitalgedeckte Komponente in der GRV: Die Kommission empfiehlt die Einführung einer obligatorischen kapitalgedeckten Renten-Komponente im Rahmen der ersten Säule der Alterssicherung. Dazu sollen individuelle Kapitalkonten für die Beitragszahlenden eingerichtet werden. Empfohlen wird ein paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanzierter zusätzlicher Beitragssatz von perspektivisch zwei Prozent. Die Beiträge sollen nach schwedischem Vorbild zentral verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt werden.
Keine erfolgreiche Reform ohne Kompromisse
Der BKM begrüßt ausdrücklich, dass sich die Mitglieder der Alterssicherungskommission auf ambitionierte Empfehlungen zur Reform der Rentenversicherung und Alterssicherung in Deutschland einigen konnten. Damit ist die Kommission ihrem Auftrag gerecht geworden, der Bundesregierung eine sehr brauchbare fachliche Grundlage für ein politisches Reformpaket zur Verfügung zu stellen. Insgesamt stellen die Empfehlungen aus Sicht des BKM einen mutigen und längst überfälligen Schritt dar. Mittelfristig können sie dazu beitragen, den andernfalls unvermeidlichen Anstieg der Rentenversicherungsbeiträge zu stoppen und somit die Unternehmen im kooperierenden Mittelstand sowie ihre Beschäftigten zu entlasten.
Es ist offensichtlich, dass vergangene Bundesregierungen viele Chancen für strukturelle Reformen in der Rentenversicherung verpasst haben. Vor diesem Hintergrund würden die von der Kommission empfohlenen Maßnahmen im Falle ihrer Umsetzung zu spürbaren Anpassungen für alle Akteure – und teilweise zunächst zu Mehrkosten – führen. Für den kooperierenden Mittelstand würde die Umsetzung gerade bei der neuen kapitalgedeckten Komponente in der GRV vorerst zu Belastungen führen: Der zusätzliche paritätische Beitrag von zwei Prozent erhöht vorerst die Lohnnebenkosten. Perspektivisch ist dieser Einstieg in die kapitalgedeckte Altersvorsorge dennoch der richtige Weg und könnte nicht nur die Alterssicherung, sondern auch die Rentenversicherungsbeiträge wirksam stabilisieren.
Darüber hinaus würde eine Vollversicherungspflicht für die allermeisten bisherigen Minijobber zu höheren Lohnnebenkosten für Arbeitgeber führen und die Bedeutung von Minijobs als flexibler Form der geringfügigen Beschäftigung erheblich verringern. Dies hätte gerade für den Handel und die Gastronomie spürbare Auswirkungen. Zumindest Studierende hätten hier ebenfalls berücksichtigt werden können. Auch die geplante Einbeziehung neuer Selbständiger in die GRV ohne Möglichkeit zum Opt-out schränkt die unternehmerische Freiheit deutlich ein. Hier sollten aus Sicht des BKM private Vorsorgemodelle unter bestimmten Voraussetzungen als gleichwertig anerkannt werden.
Trotz dieser Kritikpunkte und der damit verbundenen kurzfristigen Mehrbelastungen halten wir das Gesamtkonzept für überzeugend und ausgewogen. Deshalb halten wir es für richtig, wenn die Bundesregierung – trotz ihrer internen Konflikte – die Empfehlungen tatsächlich weitestgehend im Rahmen eines Gesetzespakets umsetzen möchte. Es braucht jetzt ein ambitioniertes Vorgehen, um die Rente zukunftsfähig aufzustellen und die Rentenversicherungsbeiträge – sowie die Lohnnebenkosten insgesamt – im Interesse der Arbeitgeber im Mittelstand mittelfristig zu stabilisieren. Dieses Ziel steht im Zentrum der Bemühungen des BKM, der hierzu im April ein grundsätzliches Positionspapier veröffentlicht hat. Wir werden uns daher auch aktiv in das nun anstehende Gesetzgebungsverfahren zur Rentenreform einbringen.
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Marius Müller-Böge
Leiter Arbeitsmarktpolitik, Steuern & Finanzen
Bundesverband Kooperierender Mittelstand (BKM)
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