Umweltbonus für Elektrofahrzeuge
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Anschaffung von Elektrofahrzeugen.
01.08.2018
WER WIRD GEFÖRDERT?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, unabhängig von ihrer Unternehmensgröße.
Achtung: Der Umweltbonus kann rückwirkend für alle Elektroautos beantragt werden, die seit dem 18. Mai 2016 erworben wurden. Das Fahrzeug muss im Inland auf den Antragsteller zugelassen werden (Erstzulassung) und mindestens sechs Monate zugelassen bleiben.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Gefördert wird der Kauf oder der Abschluss eines Leasingvertrags über ein neues, erstmals zugelassenes Elektroauto gemäß dem Elektromobilitätsgesetz:
- Batterieelektrofahrzeug.
- Hybridelektrofahrzeug (Plug-In Hybrid).
- Brennstoffzellenfahrzeug.
Gefördert werden auch Fahrzeuge, die keine oder weniger als 50 g CO2-Emissionen pro km vorweisen.
WIE WIRD GEFÖRDERT?
- Für rein elektrisch angetriebenen Fahrzeuge erhalten die Käufer einen Umweltbonus in Höhe von 2.000 Euro.
- Für Plug-in Hybride (mit weniger als 50 g CO2-Emission pro km) erhalten die Käufer einen Umweltbonus in Höhe von 1.500 Euro.
Ernst Panse
Klimaprofi
Klimaprofi Mittelstand
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