Erneuerbare Energien – Standard
(Kredite ab 1 Prozent effektivem Jahreszins)
01.08.2018
WER WIRD GEFÖRDERT?
Antragsberechtigt sind im In- und Ausland tätige private und öffentliche Unternehmen sowie Genossenschaften, unabhängig von der Größe des Unternehmens.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Im KfW-Programm „Erneuerbare Energien – Standard“ werden folgende Maßnahmen mit einem zinsgünstigen Darlehen gefördert:
- Aufbau, Erweiterung und Erwerb von Anlagen für die Nutzung von erneuerbaren Energien inkl. Kosten für Planung, Projektierung und Installation.
- Erweiterung, Errichtung und Erwerb von Anlagen, die zur Wärmeerzeugung auf Grundlage von erneuerbaren Energien genutzt werden.
- Wärme und/oder Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die mit erneuerbaren Energien gespeist werden.
- Systeme zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot und Systeme, um erneuerbare Energien systemverträglich in das Energiesystem zu integrieren (Digitalisierung der Energiewende).
WIE WIRD GEFÖRDERT?
Kredithöhe und Auszahlung
- bis zu 50 Mio. Euro pro Vorhaben und ab 1 Prozent effektivem Jahreszins.
- Mindestlaufzeit: zwei Jahre.
Individuelle Konditionen können auf der Webseite der KfW-Bank eingesehen werden.
Die Rückzahlung erfolgt über die Hausbank.
Ernst Panse
Klimaprofi
Klimaprofi Mittelstand
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