Fusion der BÄKO Nord und BÄKO Süd schreitet voran
Die Verschmelzung der beiden BÄKO-Zentralen zu einer gemeinsamen BÄKO-ZENTRALE eG schreitet weiter voran und soll in den Generalversammlungen am 06. Juni 2018 (SÜD) und am 28. Juni 2018 (NORD) beschlossen werden. Hintergrund der Fusion: Die Zentralen wollen bei Marktveränderungen auf Kunden-, Lieferanten- und Wettbewerbsebene rechtzeitig agieren.
03.04.2018
Duisburg, 28.03.2018 – Die Verschmelzung der beiden BÄKO-Zentralen soll rückwirkend zum 01. Januar 2018 erfolgen. Aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist die "übernehmende Genossenschaft" die BÄKO-ZENTRALE NORD eG, die "übertragende Genossenschaft" die BÄKO-Zentrale Süddeutschland eG. Die BÄKOZENTRALE eG als Zentraleinheit der gesamten BÄKO-Organisation und Basis gemeinsamen Handelns wird ihren Sitz in Duisburg und eingetragene Zweigniederlassungen in Ladenburg, Nürnberg und Rellingen haben.
Die umfangreichen formalen und organisatorischen Vorbereitungen hierzu schreiten gut voran und laufen derzeit. So gibt es inzwischen abgestimmte Entwürfe für den Verschmelzungsvertrag und für die gemeinsame Satzung, zu beschließen und notariell zu beurkunden im Juni 2018.
Ebenfalls abgestimmt sind weitere konkrete Beschlussvorlagen für die Generalversammlungen, unter anderem auch für die personelle Zusammensetzung des künftigen Aufsichtsrates, in dem dann 18 regionale BÄKOs vertreten sein würden. Grundsätzlich werden die Gremien Vorstand und Aufsichtsrat nach der Verschmelzung verkleinert und in beiden Fällen paritätisch von NORD und SÜD besetzt.
Die Vorstandsmitglieder Norbert Hupe (Dienstsitz Duisburg) und Holger Knieling (Dienstsitz Ladenburg) bleiben geschäftsführende Vorstandsmitglieder der BÄKO-ZENTRALE eG, die übrigen Vorstandsmitglieder sind nicht hauptamtlich tätig. Herr Hupe ist Vorstandssprecher. Im Zuge der Nachfolgeregelung für Herrn Holger Knieling ab Februar 2019 wird im Rahmen der Fusion festgelegt, dass Herr Gunter Hahn (bisher Geschäftsführer SÜD) als geschäftsführendes Vorstandsmitglied mit Sitz in Ladenburg bestellt werden soll. Damit reduziert sich zu diesem Zeitpunkt auch die Geschäftsführung um eine Person. Herr Klaus Burger bleibt Geschäftsführer im Warengeschäft mit Rohstoffen und Maschinen & Geräten.
Für das organisatorische Zusammenwachsen gibt es Konzepte und im sehr wichtigen IT-Bereich seit Januar 2018 ein gemeinsames Projekt zur Schaffung der erforderlichen Infrastruktur und zur Zusammenführung der Warenwirtschaftssysteme bis zum 31. Dezember 2018. Ein gemeinsames Preis- und Vergütungssystem soll es dann ab 01. Januar 2019 geben. Allen Beteiligten ist klar, dass in der Zusammenführung der BÄKO-Zentralen riesige Chancen liegen, aber auch nicht einfach nur "ein Schalter umgelegt" werden kann. Vor den Beteiligten liegt noch eine Menge Arbeit, bis wirklich jedes Detail gestaltet und vor allem umgesetzt werden kann.
Motivation und Ziele der Fusion
Durch die Marktveränderungen der letzten Jahre, insbesondere durch den starken Rückgang bei den Backbetrieben, die tendenziell immer größer werden, der geringeren Anzahl und zugleich größer gewordenen BÄKO-Regionalgenossenschaften und die Veränderungen auf Lieferanten und Wettbewerbsebene, ist auch eine Veränderung bei den BÄKO-Zentralen sinnvoll.
So dient die Verschmelzung der beiden BÄKO-Zentralen zu einer Zentrale dem Erhalt und der Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie der langfristigen Existenzsicherung. Dies natürlich vor dem Hintergrund des genossenschaftlichen Auftrags, die Mitglieder zu fördern. Erklärtes Ziel ist es, die bedeutende genossenschaftliche Selbsthilfeorganisation des Bäcker- und Konditorenhandwerks für die Zukunft noch besser aufzustellen.
Für 2018 sollen die bisherigen Dienstleistungen und Logistikleistungen aufrechterhalten bleiben. Dies gilt insbesondere auch für die vorhandenen Preis- und Vergütungssysteme. Für den Zeitraum ab 01. Januar 2019 ist geplant, die Preis- und Vergütungssysteme zusammenzuführen und gemeinsam fortzuentwickeln. Bei den künftigen Aufgaben und Betriebsabläufen soll jeweils der Grundsatz gelten, dass das Beste aus beiden Zentralen die Benchmark darstellt.